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In Bayern können Familienangehörige das bayerische Landespflegegeld (BayLPFIGG) beantragen.

 

Die bayerische Staatsregierung hat ein Landespflegegeld für Pflegebedürftige in Bayern eingeführt.

Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 in Bayern 1000 Euro Landespflegegeld pro Jahr.

Das bayerische Landespflegegeld wird sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege ausgezahlt. 

Anspruchsvoraussetzungen für das bayerische Landespflegegeld sind:

  • Pflegegrad 2 und höher.
  • Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • Der Pflegebedürftige kann in einem Heim untergebracht sein oder zuhause betreut werden

Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und ist keine steuerpflichtige Einnahme.

Unter diesem Link kann das bayerische Landespflegegeld online ohne zusätzlichen Papierversand beantragt werden. Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses sowie eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse muss beigefügt werden. Sollte der Antrag von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer gestellt werden, muss eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises mitgesendet werden.

 

Was ist zu tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?

Den Antrag können Sie per Post an die

  Bayerische Staatsregierung

  Landespflegegeldstelle

  Postfach 1365

  92203 Amberg

  senden.

Den Antrag haben wir für Sie mit folgenden Link hinterlegt: Antragsformular

oder weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite 

Bayrisches Landesamt für Pflege

 

  

 

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