Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der Nummer
116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor
Ort ein Test durchgeführt wird.
CORONA INFO
Die aktuellen Informationen haben wir Ihnen auf die offiziellen Seiten verlinkt, damit Sie sich immer über den neuesten Stand informieren können!
WIR SIND AUCH IN DER AKTUELL SCHWIERIGEN ZEIT FÜR SIE DA!
Wir haben natürlich die zu entscheidenen Vorkehrungen getroffen, welche Ihnen sicherlich geläufig sind oder Sie ebenfalls bereits umgesetzt haben, um unsere Mitarbeiter, all unsere Familien, Besucher und Partner, die uns vor Ort treffen wollen, zu schützen und somit auch die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Auf die Aufzählung der einzelnen Vorkehrungen und Maßnahmen verzichten wir an dieser Stelle, sind aber gerne bereit, Ihnen diese vorzustellen.
Was genau bei einem Risikokontakt zu tun ist, erklärt in einem aktuellen Beitrag die Apothekenrundschau.
Die offizielle Seite
des Robert Koch Institut
Hier erhalten Sie die neuesten und aktuellen Informationen zum Stand des Coronaviruses
Die Betreuungskräfte werden Sie weiterhin unterstürzen, um im Alltag weiterhin so gut wie möglch Ihnen zur Seite stehen.
Wir beobachten die Situation und können geeignete Maßnahmen, die auf Anweisungen der lokalen Gesundheitsbehörden sowie Empfehlungen Robert-Koch- Institut informieren.
Hier erhalten Sie Reisewarnungen für Staaten der EU/Schengen Gebiete.
Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen Seite vom Auswärtigem Amt.
Was genau ist für die Betreuungskräfte bei der An/Abreise zu beachten.
Hier gibt es die neusten Informationen in weiteren Sprachen zum auswählen!
Wir möchten auch in dieser schwierigen Situation eine optimale Betreuung anbieten.
Trotz der neuartigen Situation versuchen wir, die Verfügbarkeit für neue Kunden und auch für unsere langjährigen Kunden beim Wechsel die Wünsche zu berücksichtigen. Um Verständnis und Kompromissbereitschaft bitten wir, sollte im Einzelfall die persönlichen Eigenschaften der Betreuungskräfte wie z.B. Nichtraucher, Führerschein oder gewünschten Deutschkenntnisse zum Problemen führen.
Wie es sich gezeigt hat, wollen viele Betreuungskräfte länger bleiben und keinen Wechsel machen, um für beide Seiten die Infektion oder Quarantäne bei der Rückkehr zu vermeiden. Sollte es einem Wechsel kommen, werden wir Sie umgehend informieren!
Was derzeit erlaubt ist, bitten wir Sie auf den aktuellen Seiten die wir verlinkt haben nachzulesen!
Sehr wichtiger Hinweis für Ihre Betreuungskraft ist im Moment, dass sie ihren Pass und eine Arbeitsbescheinigung mit sich führt bei Besorgungen, da sie eine systemrelevante Tätigkeit ausführt und eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten hat!
Auch die Betreuungskräfte machen sich wegen der Pandemie große Sorgen und Handeln besonnen,
Beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine einfacher Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bitte schauen Sie, dass Sie diese ausreichend vorliegen haben!
Bei weiteren Fragen sind wir persönlich für Sie da.
Hier erhalten Sie auf den aktuell verlinkten Seiten die neuesten Informationen zur Lage:
Reisewarnungen für Staaten der EU/Schengen Gebiete.
Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen Seite vom Auswärtigem Amt.
FÜR PATIENTEN UND ANGEHÖRIGE
Covid19_Patienten bei bestätigter COVID-19-Erkrankung
Infoblatt Qarantäne Test auf Covid19 bei positiver Testung
Digitale Einreiseanmeldung startet der aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist.
Reise und Sicherheitshinweise aufgrund von Covid-19
NEU: Abweichende Regelungen gelten für Personen, die nach einem Aufenthalt in Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko in die Bundesrepublik einreisen. Dazu gehören Regionen mit besonders hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiete) und Regionen, in denen sich bestimmte Virusvarianten (Virusvarianten-Gebiete) ausgebreitet haben. Für diese Einreisende werden strengere Regeln vorgesehen, um den Eintrag des Coronavirus SARS-CoV 2 weiter zu begrenzen und die schnelle Verbreitung neuer Virusvarianten zu vermeiden. Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem dieser Regionen aufgehalten hat, ist verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Behörde vorzulegen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Soweit die Einreise aus einem Risikogebiet unter Inanspruchnahme eines Beförderers erfolgt, ist der Nachweis außerdem vor Abreise dem Beförderer zum Zwecke der Überprüfung vorzulegen. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg) kann der Nachweis verlangt werden. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Nachweises im Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Der Abstrich für diesen Test durch den Beförderer darf bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet höchstens 12 Stunden vor Abreise erfolgen. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die unter https://www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen zu Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie auch unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.
Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
(Einreise-Quarantäneverordnung – EQV)
Vom 5. November 2020
bis Ende November 2020 erst einmal BayRS 2126-1-6-G
Als Ausschnitt eine Zusammenfassung von 08.11.2020 aus den neuesten Quarantänemaßnahmen für Einreisende (weitere Informationen auf der Seite) laut Auskunft des Gesundheitsamtes
- a)
- der Funktionsfähigkeit des Gesundheits-, Pflege- und Betreuungswesens, insbesondere als Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal oder 24-Stunden-Betreuungskräfte.
- 2Satz 1 gilt nur, soweit die betroffene Person über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt und sie dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. 3Die zu Grunde liegende Testung darf entweder höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. 4Der zu Grunde liegende Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen1. 5Das Testergebnis nach Satz 2 ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren.
- 1.
- Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:“ 3Dem Testergebnis nach Satz 2 steht eine Bestätigung der testenden Stelle in deutscher oder englischer Sprache über eine negative Testung durch einen CE-zertifizierten und zugelassenen Antigenschnelltest gleich.“
Mit der AHA – Formel geschützt im Alltag und hinzu kommt noch das L
A für Abstand
H für Hygiene
A für Alltagsmasken
L für Lüften
Bitte tragen Sie Schutzmasken!
Halten Sie Mund und Nase immer bedeckt. Verwenden Sie Masken, Schals oder Tücher.
Darüber hinaus empfehlen wir folgende Verhaltensweisen:
Mindestabstand beim Check-in 1,5 m
Maskenpflicht während der gesamten Fahrt
Bitte desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände
Vermeiden Sie es, sich ins Gesicht zu fassen
Covid19
Auswirkungen des Corona Virus für die häusliche Betreuung

Wohnen und Leben im Alter
Liebevolle 24h Betreuung für Ihr zu Hause
Bewerber
Wir helfen Ihnen bei der Job suche!
Unternehmen
Wir bringen den richtigen Kanditen in Ihr Unternehmen!
Weitere Informationen finden Sie unter Infektionschutz.de
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine gute Zeit.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.
Ihr Second Life Care Team