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... umsorgt zuhause leben!

Kooperation Malteser -Second Life Care besiegelt

Second Life Care

Benötigen Sie eine Beratung in Sachen Hausnotrufgeräte?

Wenn Sie allein in ihrem Haus oder Wohnung wohnen, sagen sich viele, hoffentlich geht es meinen Angehörigen nach dem täglichem Telefonat oder Besuch gut.
Was ist, wenn ein Sturz oder Schwindelanfall kommt und sie es nicht mehr zum Telefon schaffen, um einen Notruf auszulösen?
Wäre da nicht ein Hausnotrufknopf am Handgelenk oder als Kette eine wesentliche Beruhigung?

Welche Kosten kommen auf mich zu?
– Ab einem Pflegegrad ist ein klassischer Hausnotruf kostenfrei erhältlich!
Ein Basisgerät ist um die 25 Euro monatlich erhältlich und wird von der Pflegekasse nach Antragstellung in den meisten Fällen genehmigt.

Im weiteren gibt es auch intelligente Notrufsysteme die mit einer Zuzahlung zu haben sind, dies könnte für Sie sehr interessant sein. Lassen Sie sich daher beraten und entscheiden Sie dann was sie benötigen und brauchen.

– Ortungsfunktionen oder mobile Geräte unterscheiden sich je nach Anbieter und Leistungen. Aber auch da bezuschusst die Kasse viele Produkte.

Sorgenfrei und sich weitgehend sicher fühlen

Was für Service habe ich mit dem Hausnotruf?
– Mit Hilfe eines Hausnotrufsystem kann man im Notall direkt ein Signal absenden welches vorher von Ihnen definiert wurde z. B. Angehörige oder professionelle
Hilfe die gleich im Ernstfall informiert werden.

 

Sprechen Sie uns an!

 

Informationen für Sie

Kosten für Hausnotrufsystem können steuerlich geltend gemacht werden

Eine im Jahr 1933 geborene Seniorin lebte allein im eigenen Haushalt und nahm ein sog. Hausnotrufsystem in Anspruch, womit sie sich im Notfall per Knopfdruck an eine 24-Stunden-Service-Zentrale wenden konnte.
Das Finanzamt erkannte die Kosten hierfür nicht an, weil die Dienstleistung nicht im Haushalt der Rentnerin erfolge.
Das Sächsische Finanzgericht gab jedoch der Seniorin Recht. 20 Prozent der Kosten des Hausnotrufsystems seien als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd anzuerkennen. Haushaltsnahe Dienstleistungen seien solche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts oder dort Beschäftigte erbracht werden. Im Regelfall stellten in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Familienangehörige im räumlichen
Bereich des Haushalts sicher, dass kranke und alte Haushaltsangehörige im Bedarfsfall Hilfe erhalten.
Diese Bereitschaft ersetze das von der Seniorin in Anspruch genommene Notrufsystem.
Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, sei die steuerliche Anerkennung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt. Auch bei allein lebenden Senioren könnten die Kosten eines externen Hausnotrufsystems steuerlich berücksichtigt werden, wobei es unerheblich sei, dass sich die Notrufzentrale nicht im räumlichen Bereich des Haushalts befinde.

 

 

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