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... umsorgt zuhause leben!

Gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland und Ihre Leistungen:

Pflegekasse §14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit

Übernehmen Angehörige selbst die häusliche Pflege eines Familienmitglieds oder wird die Pflege privat organisiert, erhält die zu betreuende Person von der monatlich Pflegegeld von der Pflegekasse.

Wie kommt das Ergebnis des Pflegegrades zustande?

Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe anderer bedürfen. Es muss sich um Menschen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI  festgelegten Schwere bestehen.

Gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland und Ihre Leistungen:

Die Leistungen der Pflegeversicherung können auf unterschiedliche Weise abgerufen und beantragt werden.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung und Leistungen bei der Grundpflege und Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, können sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dann können Sie Zuschüsse zu den entstehenden Pflegekosten erhalten.

 

Wichtig!

In Bayern können   Familienangehörige das  bayerische Landespflegegeld (BayLPflGG) beantragen!

Arbeiter, Angestellte, Studenten und Rentner müssen keinen speziellen Antrag auf die Absicherung stellen. Bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung sind Pflegekassen eingerichtet, welche die Zahlungen der Pflegeversicherung leisten.

8Die Pflegeversicherung wird jedoch im Ernstfall nur einen Teil der entstehenden Kosten übernehmen. Den Eigenanteil, welcher nicht von der Pflegekasse übernommen wird, muss der Patient oder Angehörige selbst übernehmen.

Leider ist dieser in den meisten Fällen beträchtlich. Ein Pflegeplatz in einer vollstationären Einrichtung bei Pflegegrad 3 beträgt im Bundesdurchschnitt  ca. 3.800,– EUR im Monat. Von der Pflegeversicherung wird dies aktuell nur mit ca. 1200,– EUR bezuschusst.

Übernehmen Angehörige selbst die häusliche Pflege eines Familienmitglieds oder wird die Pflege privat organisiert, erhält die zu betreuende Person monatlich Pflegegeld von der Pflegekasse.

Errechnung des Pflegegrades
So kommt Ihre Versicherung auf die neueste Begutachtung des Pflegegrades.
Hierbei wurde die körperliche, kognitive und
psychische Beeinträchtigung mit berücksichtigt.

Pflegegrad Rechner

Wie wird die Berechnungen des Pflegegrades errechnet?
Hier können Sie sich kostenlos, schnell den Pflegegrad errechnen lassen.
Mobilität
 
Die Selbstständigkeit    wird auf die Motorik           z. B. aufrecht Sitzen, Auf/ und Hinsetzen bezogen, Gehen im Haus und bei Treppensteigen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Fähigkeiten die noch vorhanden sind
z.B. sich orientieren sich erinnern verstehen von Sachverhalten und auch kommunizieren und Wüsche noch äußern

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Umgang von Verhalten und Steuern bei Problemen z.B. Ängste, Abwehrverhalten, Aggressivität und Unruhe oder Wahnvorstellungen in der Nacht
Selbstversorgung
 
Selbstständigkeit bei der Ernährung, Körperpflege und Toilettengang z.B.  An- und Ausziehen, bei Umgang mit Inkontinenz oder Bein Essen und Trinken
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingt- oder therapiebedingten Anforderungen
Selbstständige Umsetzung von angeordneten ärztlichen Maßnahmen z. B. Blutdruckmessen, Therapie -und Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme und Verbandswechsel
Gestaltung von sozialen Kontakten und des Alltagslebens
Selbstständig im  täglichem Leben z.B. einhalten von Schlaf-     und Ruhephasen, bei      der Tages- und Freizeitplanung
Pflegegrad
Geldleistungen
ambulant in EUR
Sachleistungen
in EUR
Entlassungsbetrag
ambulant EUR
Leistungsbetrag
vollstationär in EUR

1

0,00

0,00

125,–

125,–

2

316,–

724,–

125,–

125,–

3

545,–

1363,–

125,–

1262,–

4

728,–

1693,–

125,–

125,–

5

901,–

2095,–

125,–

2005,–

Weitere Zuschüsse und Förderungen

Pflegehilfsmittel
Förderungen von Wohnraumanpassungen
Entlastungesleistungen für Demenzcafe oder Betreuuungsnachmittage
Weitere Zuschüsse für Tages und Nachtpflege sowie eine Kurzzeitpflege
Unsere Empfehlung sich beraten zu lassen und die Beratung auch Inanspruch zu nehmen.  Denn eine Betreuungskraft kann dadurch die nötige Entlastung bekommen und Ihre Freizeit und Erholung dafür nutzen.
 
Dies haben wir auf unser weiteren Seite  Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege –  beschrieben.

Vorsorgevollmachten rechtzeitig und bedacht hinterlegen!

So können Sie sich auch schon lange Zeit vorher bei einer Pflegebedürftigkeit absichern. 

Hier gibt es Vorlagen zur Vorsorgeform:

Pflegebedürftig heißt auch, dass man sich frei entscheiden darf!

Auch bei einer Pflegebedürftigkeit kann in der Regel noch eine Vorsorgevollmacht getroffen werden, sofern man noch geistig Gesund ist.

Wichtige Formulare zum Download
 

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Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten:
Telefonnummer : +49 (0)89-72458305

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