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Steuerliche Fragen bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen

Viele Kosten im Bereich Betreuung, Hauswirtschaft und Pflege können von den betroffenen Familien steuerlich geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit hängt vom jeweiligen Einkommen und der Höhe der Betreuungs- / Pflegekosten ab.
Grundsätzlich können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es Freibeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Im Zusammenhang mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Pflege- und Betreuungskosten bei der häuslichen Betreuung stellt sich die Frage wer Vertragspartner ist und die privaten Kosten trägt.

Pflegegeld ist keine steuerpflichtige Einnahme und daher nicht zu versteuern. Das Pflegegeld von der gesetzlichen und privaten Pflegekasse ist nach dem Einkommensteuergesetz nicht steuerpflichtig. (EStG §3 Nr. 1a)

Für Details zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungs- und Pflegekosten sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Wir dürfen keine steuerliche Beratung durchführen und nur allgemeine Hinweise geben. Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleitungen können. Ihre Einkommensteuer reduzieren. (Haushaltsnahe Dienstleistungen

§35a EStG)

Hierzu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater!

Sie haben Fragen zum Thema häusliche Betreuung und möchten gerne eine Betreuungskraft, die Sie in Ihrer liebgewonnenen Umgebung umsorgt, dann kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.

 

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