Aktuelle Themen

Vorsorge rechtzeitig besprechen
und
Vollmachten hinterlegen,
damit im Ernstfall ein Vertrauter
eine Entscheidung treffen kann,
nach Ihrem Willen
Viele Fragen kommen auf Angehörige meist plötzlich zu, wenn ein Familienmitglied auf fremde Hilfe angewiesen wird. Wir möchten Ihnen hier einige wichtige Punkte auflisten, die zu beachten und hilfreich sind.
Bei einer Patientenverfügung (§1901a Abs.1u.5 BGB und Abs.2 BGB)
teilen Sie Ihre Wünsche mit und treffen Ihre Entscheidung über die ärztlichen Maßnahmen die bei einer Erkrankung erfolgen dürfen, wenn sie nicht in der Lage mehr sind.
- Eine Patientenverfügung ist solange gültig, bis sie geändert oder widerrufen wird (§1901a Abs.3 BGB)
- Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden (§1901 a Abs.1BGB)
- Die Patientenverfügung sollte unbedingt so hinterlegt werden, damit Angehörige im Ernstfall zugreifen können. Es gibt eine Möglichkeit bei der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister sich registrieren und diese hinterlegt können. Selbstverständlich können Sie auch in ihrem Zuhause aufbewahren.
Die Patientenverfügung können Sie auch bei einem Notar verfassen und das ist ein Vorteil, da er Sie beraten wird über Ihre Wünsche und auch bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer - Bei einer Vorsorgevollmacht können Sie im Ernstfall auf einen gesetzlichen Betreuer verzichten, wenn Sie einen Bevollmächtigen für Ihre Angelegenheiten bestimmt haben.
- Bei einer Betreuungsvollmacht können Sie im Ernstfall bestimmen wer Sie vertritt.
- Bei einer Bankvollmacht können Sie bei Ihrer Bank regeln, wer darauf im Ernstall Ihre Geschäftsabwicklungen regelt.
Die Patientenverfügung
Die Betreuungsverfügung
Die Betreuungsvollmacht
Die Bankvollmacht
Vorsorgevollmachten rechtzeitig und bedacht hinterlegen!
So können Sie sich auch schon lange Zeit vorher bei einer Pflegebedürftigkeit absichern.
Hier gibt es Vorlagen zur Vorsorgeform:
.
Pflegebedürftig heißt auch, dass man sich frei entscheiden darf!
Auch bei einer Pflegebedürftigkeit kann in der Regel noch eine Vorsorgevollmacht getroffen werden, sofern man noch geistig Gesund ist.
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PATIENENVERFÜGUNG
VORSORGEVOLLMACHT
BETREUUNGSVOLLACHT
DEPOT & KONTOVOLLMACHT
Vorsorgevollmachten rechtzeitig und bedacht hinterlegen!
So können Sie sich auch schon lange Zeit vorher bei einer Pflegebedürftigkeit absichern.
Hier gibt es Vorlagen zur Vorsorgeform:
Pflegebedürftig heißt auch, dass man sich frei entscheiden darf!
Auch bei einer Pflegebedürftigkeit kann in der Regel noch eine Vorsorgevollmacht getroffen werden, sofern man noch geistig Gesund ist.
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsvollmacht
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